Herr Millan ist Werbeträger für den Konzern Merial. Da geht es um Medikamente für Heimtiere. Die „European Society of Veterinary Clinical Ethology“ verurteilt TV-Kanäle, die diese Grausamkeit propagieren.
Aigner: Millan bricht Hunde durch Angst. Einen Hund gewaltsam zu „unterwerfen“, ist offenbar TV-tauglicher, als erwünschtes Verhalten beispielsweise mit Leckerlis positiv zu verstärken. Nur belohnungsorientiertes Training verändert die Assoziationen des Hundes in eine positive Weise. Aber das erfordert mehr Wissen über das Ausdrucks- und Lernverhalten von Hunden, als in diesem Sendeformat Platz hat. Leider ahmen Hundehalter Millans Methoden nach, eine beängstigende Entwicklung, da sie potenziell eine Gefahr für die Umwelt darstellen! Denn nur Training mit Motivation und Belohnung, die Anwendung von hundefreundlicher Ausrüstung wie Brustgeschirr statt Halsband und Wissen über die Bedürfnisse unserer Hunde garantieren Tierschutz UND Sicherheit.
Schmid: Auch der BHV (Berufsverband der HundeerzieherInnen und VerhaltensberaterInnen eV) und die IBH (internationale Berufsvereinigung der Hundetrainer) lehnen seine Arbeitsweise einhellig als tierschutzwidrig und gemeingefährlich ab. Die Pharmaindustrie ist natürlich daran interessiert, möglichst viele Psychopharmaka auch für Hunde zu verkaufen. Die Methoden von Millan garantieren, dass die Halter in ihrer Verzweiflung zu Beruhigungsmitteln für sich und den Hund greifen; für viele Hunde bedeutet es letztlich die Todesspritze.
Wie kann man diesem Treiben ein Ende setzen?
Schmid: Laut § 5 Abs 2 Z 3.a. ist die Verwendung von Hilfsmitteln, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen, verboten. Was Herr Millan hier öffentlich und mit Stolz präsentiert – etwa mit „Endloswürger“/ Strangulation – ist nicht nur fachlich voll daneben, sondern klar verboten. Das Zufügen von Schmerzen ist auch vollkommen unnötig, da es genug gewaltfreie Alternativmethoden auf Belohnungsbasis gibt. Wer Millans Methoden anwendet, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und muss bei Polizei, Amtstierarzt oder BH angezeigt werden. Der Strafrahmen liegt zwischen 7500 und 15.000 Euro. Im Schadensfall kann die Haftpflichtversicherung aussteigen, weil das Schadensereignis, die Bissverletzung, durch unsachgemäßen Umgang mit dem Hund herausgefordert wurde. Das kann etwa bei der Verletzung eines Kindes mit Dauerschäden neben psychischen Folgen existenzbedrohend sein. Daher muss die Öffentlichkeit über die Gefahren bei Anwendung dieser Methoden aufgeklärt werden.
Zur Person
Mag. Ursula Aigner: Verhaltensbiologin und Hundetrainerin; beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Hunde und Katzen; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Web: www.canis-sapiens.at; www.canissapiens-hundetraining.blogspot.com/